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Kommentar zur Finanzierung der Stiftungen Die Demokratie wird wehrhafter

Das neue Gesetz baut auf das Wissen derjenigen, die extremistische Ideologen im Blick haben - ein sinnvoller Schritt.

Von Hagen Eichler 24.04.2024, 18:31
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Eines steht schon jetzt fest: Auch in der nächsten Runde werden die Geldzahlungen des Landes an parteinahe Stiftungen vor Gericht landen. Zwar sichert Sachsen-Anhalt die Finanzierung jetzt mit einem eigenen Gesetz ab. Doch dieses bekräftigt und erhöht noch die Anforderungen an die Empfänger der Zahlungen.

Demokratiefeindliche Bewegungen sollen nicht mit Steuergeld gemästet werden – das ist das Ziel der Neuregelung. Die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung wird dadurch ausgeschlossen, und sie wird ziemlich sicher klagen.

Anforderungen werden präziser beschrieben

Schon nach den alten Regeln durften nur solche parteinahen Stiftungen gefördert werden, deren Arbeit den Zielen des Grundgesetzes entspricht. Einschätzen musste das die auszahlende Behörde, die Landeszentrale für politische Bildung.

Künftig soll sich die Entscheidung auf jenes Amt stützen, das den besten Einblick in extremistische Bestrebungen hat: den Verfassungsschutz. Sachsen-Anhalts Geheimdienst kennt die Ideologien, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaft richten, sie kennt deren Akteure und Aktionsformen. Dieses Wissen einzubeziehen, kann nur von Vorteil sein.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Das neue Gesetz reiht sich ein in andere Bestrebungen, die Demokratie und ihre Institutionen gegen Extremisten zu schützen. Die Mehrheit des Landtags proklamiert nicht nur die wehrhafte Demokratie, sie hat jetzt auch gehandelt. Gut so.