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Regeln zum Persönlichkeits- und Datenschutz

24.04.2006, 11:03

Der Arzt kann anderen Personen erst Auskunft über den Gesundheitszustand seines Patienten geben, wenn er von ihm dazu bevollmächtigt wurde. In Datenbanken gespeicherte Angaben über den Patienten sind technisch und organisatorisch vor Zerstörung, Änderung und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Weitere Informationen gibt es in den AOK-Kundencentern oder im Internet unter www.aok.de/sa.