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Hintergrund Hintergrund: Auslaufen der Friedenspflicht und Warnstreiks

28.03.2006, 11:09

Frankfurt/Main/dpa. - Von 0.00 Uhr an kann die IG Metall ihre Mitgliederzu Warnstreiks aufrufen. Während der Friedenspflicht, die in den vierWochen nach dem Auslaufen der Tarifverträge gilt, sind solcheAktionen untersagt. Dies regelt ein Schieds- undSchlichtungsabkommen, das 1981 für die westdeutschen Tarifgebietegeschlossen wurde. In Ostdeutschland gibt es dieses Abkommen nicht.Deshalb kann die IG Metall dort jederzeit nach dem Auslaufen derTarifverträge zu Warnstreiks aufrufen.

Mit den Arbeitsniederlegungen in den Betrieben sollen dieArbeitgeber unter Druck gesetzt und zum Einlenken bewegt werden.Die Warnstreiks können wenige Stunden dauern oder eine ganze Schichtumfassen. Sie sollen nicht in erster Linie wirtschaftlichen Schadenanrichten, sondern vor allem die Kampfbereitschaft der Beschäftigtenzur Durchsetzung der Forderungen in der Tarifrunde demonstrieren.Diese bekommen für eine Beteiligung an den Aktionen kein Streikgeld.Können sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auch dann nicht auf einenTarifabschluss einigen, kann als nächste Stufe eine Urabstimmung übereinen regulären Streik folgen.