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Prozess gegen Halles OB Bernd Wiegand Prozess gegen Halles OB Bernd Wiegand: So begründet der Richter seine Entscheidung

Von Silvia Zöller 06.10.2017, 15:01

Halle (Saale) - Nach 14 Verhandlungstagen hat das Landgericht Magdeburg am Freitag überraschend ein Urteil im Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) gesprochen. Die Kammer hat Wiegand freigesprochen. Eine Schuld sei nicht nachzuweisen, so der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke.

Untreue-Vorwurf gegen Halles OB Bernd Wiegand: Gehalt für engste Mitarbeiter war Gegenstand des Prozesses

Die Staatsanwaltschaft hatte Wiegand in ihrer Anklage vorgeworfen, rund 270.000 Euro aus der Stadtkasse veruntreut zu haben, weil er seinen drei engsten Mitarbeitern zu viel Gehalt zugesprochen haben soll. Wiegand hatte seine Büroleiterin Sabine Ernst sowie Grundsatzreferenten Oliver Paulsen und Ordnungsreferentin Martina Wildgrube zu seinem Dienstantritt im Dezember 2012 neu eingestellt.

"Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen", hatte Wiegand zum Schluss der Verhandlung betont. Er habe das Tarifrecht "fehlerfrei und rechtmäßig" angewandt und seinen drei engsten Mitarbeitern somit korrekte Gehälter zugestanden.

Untreue-Vorwurf gegen Halles OB: Bernd Wiegand hat nach Ansicht des Richters völlig rechtmäßig gehandelt

Dem Untreue-Vorwurf der Staatsanwaltschaft stellte er entgegen: Mit dem Haushalt für das Jahr 2013 habe er sechs Personalstellen gestrichen und damit sogar rund 300.000 Euro eingespart. Während die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat gefordert hatte, plädierte Verteidiger Michael Nagel auf Freispruch.

Richter Köneke erklärte den Freispruch vor allem damit, dass Wiegand damals nach vielen Absagen Mitarbeiter für sein Team finden musste und zahlreiche Absagen erhalten hatte. Deshalb habe er ihnen ein Gehalt bieten müssen, mit dem die Mitabeiter gebunden werden konnten. Dabei habe er völlig rechtmäßig gehandelt.

Wiegand musste sich erneut wegen der Untreue-Vorwürfe verantworten, weil der Bundesgerichtshof einen früheren Freispruch des Landgerichts Halle aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg verwiesen hatte. (mz)