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Mord an Yangjie Li Mord an Yangjie Li : "Ein geradezu unfassbares Verbrechen"

04.08.2017, 11:16
Frank Straube, Gerichtssprecher des Landgerichts Dessau, spricht nach dem Prozess um die ermordete chinesische Studentin Yangjie Li vor Pressevertretern.
Frank Straube, Gerichtssprecher des Landgerichts Dessau, spricht nach dem Prozess um die ermordete chinesische Studentin Yangjie Li vor Pressevertretern. Screenshot/Andreas Stedtler

Dessau - Das Urteil im Mordprozess um die chinesische Studentin Yangjie Li ist am Freitag am Landgericht Dessau gefällt worden. Die Angeklagten Sebastian F. und Xenia I. wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gerichtssprecher Frank Straube nahm im Anschluss an die Urteils-Verkündung Stellung dazu.

Welche Strafe erhält Sebastian F.?
Frank Straube: „Das Gericht hat heute im Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall und darüber hinaus in Tatmehrheit wegen Mordes aus Verdeckungsabsicht verhängt. Die Kammer hat darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet faktisch für den Angeklagten, dass im Falle der Rechtskraft des Urteils eine Entlassung nach 15 Jahren Verbüßung nicht möglich sein wird.“

Welche Strafe erhält Xenia I.?
Straube: „Gegen sie ist eine Jungendstrafe in Höhe von fünf Jahren und sechs Monaten verhängt worden. Ihr hat die Kammer lediglich eine Beteiligung an der Vergewaltigung nachweisen können, ist aber davon ausgegangen, dass sie an der Tötung des Opfers nicht beteiligt war.“

Wann könnte Sebastian F. frühestens aus dem Gefängnis kommen?
Straube: „Die Strafvollstreckungskammer wird nach Verbüßung von 15 Jahren auch bei ihm prüfen müssen, ob der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ist allerdings durch das Gericht die besondere schwere Schuld festgestellt, steht das einer Entlassung nach 15 Jahren in aller Regel entgegen. Die Strafvollstreckungskammer muss dann zu gegebener Zeit festlegen, welcher weitere Zeitraum zu verbüßen sein wird.“

Was waren die Besonderheiten dieses Prozesses?
Straube: „Die Vorsitzende Richterin hat zum Abschluss ihrer mündlichen Urteilsbegründung noch einmal die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft lobend hervorgehoben. Dies sicherlich vor dem Hintergrund, dass die Ermittlungsarbeit im Laufe des Verfahrens auch gelegentlich kritisiert worden ist. Sie hat von einem schnellen und zügigen Ermittlungserfolg gesprochen. Und sie hat, weil auch das während des Verfahrens immer wieder eine Rolle spielte, ausdrücklich betont, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Eltern des Angeklagten in irgendeiner Weise die Ermittlungen beeinflusst haben könnten.“

Gibt es offene Fragen, die das Gericht nicht klären konnte?
Straube: „Das Gericht konnte letztlich nicht klären, wann genau die tödlichen Verletzungen dem Opfer zugefügt worden sind. Es ist aber aufgrund der Gesamtumstände davon ausgegangen, dass es eine Zäsur gegeben hat. Dass zunächst die Vergewaltigung verübt worden ist, während dieser Vergewaltigung auch schon Gewalt ausgeübt worden ist, diese aber mutmaßlich noch nicht lebensgefährlich war, und der Angeklagte, und zwar allein, erst danach den Entschluss gefasst hat, das Opfer zu töten, um die Straftat zu verdecken.“

Wie hat die Richterin diese Tat beschrieben?
Straube: „Die Vorsitzende hat an mehreren Stellen betont, dass es sich um ein besonders abscheuliches, um ein geradezu unfassbares Verbrechen handelte. Und dass das Opfer ihr junges Leben letztlich allein deshalb lassen musste, damit die Angeklagten ihre sexuellen Fantasien ausleben konnten.“ (mz)